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Ich suche einen guten Strafverteidiger. Auf was so

Strafverteidiger

Die Suche nach dem besten Strafverteidiger

Wer von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt wird, sollte sich unverzüglich beraten bzw. vertreten lassen. Dies wissen die Betroffenen und werden sich selbst oder über Angehörige auf die Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt begeben. Nur wer ist der richtige Rechtsanwalt?

Bei der Suche gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Gelbe Seiten, Rat eines Bekannten, der Familienanwalt, Internet. Doch wie soll der Beschuldigte wissen, dass der Rechtsanwalt auch tatsächlich im Bereich des Strafrechts und als Strafverteidiger wirklich gut ist?

Bei der Auswahl Ihres Strafverteidigers sollten Sie darauf achten, dass der Rechtsanwalt zusätzlich die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht aufweist. Nur dann können Sie sicher sein, dass der Rechtsanwalt überwiegend im Bereich des Strafrechts tätig ist und sich auf dem Gebiet des Strafrechts fundiert auskennt. Denn nur wer eine zusätzliche Spezialausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat, eine Vielzahl von praktischen Fällen vor übergeordneten Strafgerichten aufweist und seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist, darf den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" führen. Dieser Titel wird dem Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen.

Nur der zusätzliche Titel Fachanwalt für Strafrecht bürgt für eine gute Qualifikation und Vertretung im Bereich des Strafrechts. Selbstverständlich gibt es auch unter den Fachanwälten für Strafrecht schlechtere ud bessere Fachanwälte. Zumindest ist jedoch sichergestellt, dass der Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Strafverteidigung über umfassende praktische und theoretische Kenntnisse verfügt.

Viele Rechtsanwälte, die den Titel Fachanwalt für Strafrecht nicht führen dürfen, versuchen sich über nicht geschützte Begriffe wie, Strafverteidiger, Rechtsanwalt Strafrecht oder ähnliches gegenüber dem Rechtssuchenden als "Spezialist für Strafrecht" zu verkaufen. Nicht selten bearbeiten diese Rechtsanwälte Strafverfahren nur so nebenbei und nur wenige pro Jahr! Nicht selten haben sich diese Rechtsanwälte gar nicht spezialisiert und übernehmen jedes Mandat, ganz egal, ob es sich dabei um Strafrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht oder ein sonstiges Rechtsgebiet handelt. Ein Rechtsanwalt, der sich aber nicht umfassend auf das Strafrecht spezialisiert hat, wird Sie in Ihrem Strafverfahren nicht fundiert vertreten können!

Sie sollten einen Fachmann und damit einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Sie gehen ja mit Zahnschmerzen auch nicht zu einem Orthopäden! Grade im Bereich des Strafrechts kann eine schlechte und unqualifizierte Vertretung für den Mandanten schlimme Folgen haben, die durch einen erfahrenen Strafverteider hätten vermieden werden können.

Rechtsanwalt Dr. André Pott vertritt seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht bürgt er für eine kompetente, schnelle und konsequente Strafverteidigung.

Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg.

Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.

Das macht einen guten Strafverteidger aus:

  • Sie sollten in jedem Fall nur einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Strafverteidigung beauftragen. Nur dann sind Sie sicher, dass der Rechtsanwalt fundierte Kenntnisse und jahrelange Erfahrungen bei der Vertretung von Mandanten in Strafverfahren hat. Viele Rechtsanwälte bezeichnen sich als Strafverteidiger oder Rechtsanwälte für Strafrecht. Da dies aber keine geschützten Begriffe sind, kann sich der Ratsuchende nicht sicher sein, ob der Rechtsanwalt zuvor überhaupt schon einmal strafrechtlich tätig geworden ist.
  • Der Strafverteidiger sollte sich schnellstmöglich für Sie Zeit nehmen, wenn möglich noch am gleichen Tag!
  • Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an.
  • Ein seriöser Strafverteidiger sollte Ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprechen. Aussagen wie, "Ich glaube Ihnen, Sie müssen freigesprochen werden!", "Ich hole Sie sofort aus der Untersuchungshaft. Das kostet 5.000 € Vorschuss!", "Das mache ich schon. Machen Sie sich keine Sorgen!", sind sehr vorsichtig zu bewerten! Solche Aussagen beruhigen zwar den Mandanten, aber es hilft ihm nicht, wenn am Ende leider doch eine lange Haftstrafe ausgesprochen wird.
  • Eine ehrliche und vernünftige Einschätzung der Lage kann erst nach Akteneinsicht abgegeben werden. Sofortige überraschend optimistische Prognosen sollten daher vom Mandanten kritisch hinterfragt werden.
  • Ein guter Strafverteidiger und Rechtsanwalt bespricht mit dem Mandanten von vorneherein alle Aspekte des Mandats. Dazu gehören auch die Kosten für die Beauftragung. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt konkret nach den Kosten für die Strafverteidigung!

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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