Was kostet eine gute Strafverteidigung?
Eine gute Strafverteidigung kann nur von einem auf dem Gebiet des Strafrechts erfahrenen Rechtsanwalt bewerkstelligt werden. Aufgrund dieser Erfahrung kann der Fachanwalt für Strafrecht dann auch konkret einschätzen, wie hoch der Aufwand für die Strafverteidgung in dem jeweiligen Strafverfahren sein wird. Sprechen Sie den Fachanwalt für Strafrecht auf die Kosten an und vereinbaren Sie mit diesem ggf. eine Vergütungsvereibarung. Dann wissen Sie sicher, wie hoch die Gebührne sind und erleben am Ende keine Überraschung.
Eine gute Strafverteidgung ist zeitaufwendig. Akten müssen studiert werden, im Hintergrund laufen Gespräche mit Staatsanwaltschaft, Gerichten, Bewährungshelfern und anderen Strafverteidigern, die ggf. Mitangeklagte vertreten. Eine Vertretung in einem kleinen Strafverfahren werden für die erste Instanz ca. 500 - 1000 € betragen. In umfangreichen Strafverfahren kann die Vertretung mehrere tausend Euro betragen. Auch hier sollten Sie schon in der ersten Gesprächen mit dem Strafverteidiger konkret besprechen, wie hoch der Vorschuss und wie hoch die Gebühren insgesamt werden.
Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.