Rechtsanwalt Strafrecht

Tötungsdelikte

Totschlag, Mord, fahrlässige Tötung

Tötungsdelikte:

Tötungsdelikte stellen sicherlich eine der schwerwiegensten Straftaten dar. Unter den Begriff Tötungsdelikt sind grundsätzlich Totschlag, Mord, die Körperverletzung mit Todesfolge und die fahrlässige Tötung zu fassen. Grundsätzlich liegt dann ein Tötungsdelikt vor, wenn ein Mensch durch die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig ums Leben gekommen ist.

Sobald die Staatsanwaltschaft und die Polizei gegen Sie oder gegen einen Angehörigen eines Tötungsdeliktes ermittelt, musste schnellstmöglich gehandelt werden. Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger bedarf nun zwingend des Beistandes eines Fachanwaltes für Strafrecht, der auch in Tötungsdelikten ausreichende Erfahrung aufweisen kann. Rechtsanwalt Dr. Pott ist bereits in einer Vielzahl von Tötungsdelikten tätig geworden und verfügt daher auch bei Tötungsdelikten über eine umfassenden Erfahrungsschatz.

Bei dem Kauf eines Tötungsdeliktes muss der Beschuldigte mit einer Anordnung einer Untersuchungshaft rechnen. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Haftbefehl wegen Totschlag, Mordes und anderer Tötungsdelikte erlassen wird. Unerlässlich ist es bei Tötungsdelikten, dass der Betroffene ohne anwaltliche Vertretung zunächst keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft macht. Nicht selten reden sich Beschuldigte ohne anwaltliche Vertretung um Kopf und Kragen.

Bei Tötungsdelikten wie Totschlag oder Mord ist die Beweislage meist erdrückend. Trotz einer erdrückenden Beweislage ist sorgfältig zu prüfen, welche Aussichten auf einen Freispruch beziehungsweise auf eine milde Strafe bestehen. Von Anfang an muss der Strafverteidiger sein Augenmerk darauf richten, den Beschuldigten vor ungünstigen Angaben gegenüber der Polizei der Stadtverwandtschaft zu schützen, sämtliche Aspekte zu Gunsten des Beschuldigten zu Sammeln und zu verwerten und die Hauptverhandlung von Anfang an akribisch vorzubereiten. Bis dahin ist zu überprüfen, ob ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt oder aufgehoben werden kann.