Trunkenheitsfahrt, Nötigung etc.
Straften im Verkehr (Verkehrsstraftaten)
Im Verkehrsstrafrecht muß der Strafverteidiger sowohl strafrechtliche als auch verkehrsrechtliche Besonderheiten kennen. Eine falsche Einlassung in der Strafverhandlung kann für den Mandanten zu gravierenden Nachteilen führen. Schon bei der Verteidigung im Strafverfahren muss der Strafverteidiger stets auch eventuelle verkehrsrechtliche Folgen , wie z.B eine MPU, einen Führerscheinentzug etc. im Blick haben. Nicht selten führen nämlich strafrechtlich ungeschickte Verteidigungen zu anschließenden Verwaltungsmaßnahmen z.B. die Anordnung einer MPU oder der Entzug des Führerscheines.
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Durch die Fachkompetenz in beiden Bereichen kann eine optimale Vertretung insbesondere auch bei Verkehrsstraftaten sichergestellt werden.
(Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Höxter, Blomberg)