Strafverteidiger
Wer von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren als Beschudligter geführt wird, sollte sich unverzüglich beraten bzw. vertreten lassen. Dies wissen die Betroffenen und werden sich selbst oder über Angehörige auf die Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt machen. Nur wer ist der richtige Rechtsanwalt? Bei der Suche gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Gelbe Seiten, Rat eine Bekannten, der Familienanwalt, Internet. Doch wie soll der Beschuldigte wissen, dass der Rechtsanwalt auch tatsächlich im Bereich des Strafrechts gut ist?
Bei der Auswahl seines Rechtsanwaltes sollten Sie darauf achten, dass der Rechtsanwalt zusätzlich die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht aufweist. Nur darüber können Sie sicher sein, dass der Rechtsanwalt überwiegend Strafrecht macht und sich auf dem Gebiet des Strafrechts fundiert auskennt. Denn nur wer eine zusätzliche Spezialausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat, eine Vielzahl von praktischen Fällen vor übergeordneten Strafgerichten aufweist und seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist, darf den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen. Dieser Titel wird dem Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen.
Nur der zusätzliche Titel Fachanwalt für Strafrecht bürgt für eine gute Qualifikation und Vertretung im Bereich des Strafrechts. Selbstverständlich gibt es auch unter den Fachanwälten für Strafrecht schlechtere ud bessere Fachanwälte. Zumindest ist jedoch sichergestellt, dass der rechtsanwalt quasi zum ersten Mal eine Strafverteidigung durchführt.
Viele Rechtsanwälte, die den Titel Fachanwalt für Strafrecht nicht führen dürfen, versuchen sich über nicht geschützte Begriffe wie, Strafverteidiger, Rechtsanwalt Strafrecht oder ähnliches gegenüber dem Rechtssuchenden als "Spezialist für Strafrecht" zu verkaufen. Nicht selten bearbeiten diese Rechtsanwälte Strafverfahren nur so nebenbei. Nicht selten haben sich diese Rechtsanwälte gar nicht spezialisiert und übernehmen jedes Mandat, ganz egal, ob es sich dabei um Strafrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht oder ein sonstiges Rechtsgebiet handelt.
Sie sollten einem Fachmann und damit einem Fachanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Sie gehen ja mit Zahnschmerzen auch nicht zu einem Orthopäden! Grade im Bereich des Strafrechts kann eine schlechte und unqualifizierte Vertretung für den Mandanten schlimme Folgen haben, die durch einen erfahrenen Strafverteider hätten vermieden werden können.
Rechtsanwalt Dr. André Pott vertritt seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht bürgt er für kompetente, schnelle und konsequente Strafverteidigung.
Das macht einen guten Strafverteidger aus:
- Der Strafverteidiger sollte sich schnellstmöglich für Sie Zeit nehmen, wenn möglich noch am gleichen Tag!
- Ein guter Strafverteidger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an.
- Ein seriöser Strafverteidiger sollte Ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprechen. Aussagen wie, "Ich glaube Ihnen, Sie müssen freigesprochen werden!", "Ich hole Sie sofort aus der Untersuchungshaft. Das kostet 5.000 € Vorschuss!", "Das mache ich schon. Machen Sie sich keine Sorgen!", sind sehr vorsichtig zu bewerten! Solche Aussagen beruhigen zwar den Mandanten, aber es hilft ihm nicht, wenn am Ende leider doch eine lange Haftstrafe ausgesprochen wird.
- Eine ehrliche und vernünftige Einschätzung der Lage kann erst nach Akteneinsicht abgegeben werden. Sofortige überraschend optimistsiche Prognosen sollten daher vom Mandanten kritisch hinterfragt werden.
- Ein guter Strafrechtler und Rechtsanwalt bespricht mit dem Mandanten von vorneherein alle Aspekte des Mandats. Dazu gehören auch die Kosten für die Beauftragung. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt konkret nach den Kosten für die Strafverteidigung!
Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.