Untersuchungshaft und Haftbefehl
Untersuchungshaft
Die sogenannte Untersuchungshaft droht immer dann, wenn zum Beispiel eine Fluchtgefahr, eine Wiederholungsgefahr oder eine Verdunkelungsgefahr besteht. In der Praxis nehmen die Staatsanwaltschaften und die Gerichte eine Fluchtgefahr bereits dann an, wenn eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten ist. Eine Untersuchungshaft droht daher in erster Linie bei schweren Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Totschlag, Mord, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Raub etc.
Die Untersuchungshaft dauert solange an, wie der Haftgrund (zum Beispiel die Fluchtgefahr) noch besteht. Nicht selten wird die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung aufrechterhalten. In vielen Fällen können Betroffene jedoch vor der Untersuchungshaft bewahrt werden. Der Haftbefehl kann außer Vollzug gesetzt oder ganz aufgehoben werden. Im Fall einer Untersuchungshaft muss möglichst schnell gehandelt werden. Hier zählt jeder Tag, um dem Betroffenen schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft herauszuholen.
Wir können erst für Sie tätig werden, sobald Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben. Gerne stehen wir Ihnen für einen erstes Gespräch sofort zur Verfügung, um abzuklären, wie wir Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen helfen können.
Im Fall der Untersuchungshaft z.B. in der JVA Detmold
Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.