Strafverteidigung heißt: Kampf für Ihre Rechte!
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt für den Betroffenen und häufig auch für sein Umfeld eine belastende Ausnahmesituation dar. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person eröffnet, liegen aus Sicht der Ermittlungsbehörden konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass vom Beschuldigten eine Straftat begangen wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist jedem Beschuldigten dringend zu raten, sich nicht (mehr) zur Sache einzulassen und sich unverzüglich durch einen Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen. Jeder Beschuldigte hat das gesetzlich verbriefte Recht, zu schweigen und sich anwaltlich vertreten zu lassen. Nutzen Sie schnellstmöglich beide Rechte!
Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf kann Sinn machen. Ob eine Einlassung zur Sache erfolgen sollte, kann aber immer erst nach Akteneinsicht und nach Überprüfung des Ermittlungsstandes durch einen Fachanwalt für Strafrecht entschieden werden.
Eine Erstberatung führen wir für unsere Mandanten kostengünstig durch. Eine Erstberatung ist in jedem Fall ratsam. Der Betroffene sollte nicht die Hoffnung haben, das Verfahren werde sich schon durch Zeitablauf erledigen oder mit einer geschickten Einlassung könnte er den Tatverdacht ausräumen. Nicht selten führen erst derart "geschickte Einlassungen" dazu, dass der Betroffene wegen einer Straftat verurteilt werden kann.
Bitte beachten Sie deshalb: Nehmen Sie polizeiliche Ermittlungen stets ernst. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich durch den Fachanwalt für Strafrecht Dr. Pott vertreten. Melden Sie sich möglichst zeitnah ab Kenntnis, dass gegen Sie ein Strafverfahren zu erwarten ist, bei uns. Je schneller Sie sich mit uns in Verbindung setzen, desto umfassender können wir Ihnen helfen.
Aufgrund der Nähe der Kanzlei zur Justizvollzugsanstalt (JVA) Detmold wird Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Pott für Haftprüfungsverfahren und Berufungsverfahren vor dem Amtsgericht Detmold bzw. Landgericht Detmold mandatiert. Schwerpunktmäßig tritt Rechtsanwalt Dr. Pott an den Amts- und Landgerichten in Detmold, Paderborn und Bielefeld auf. Als bundesweit tätiger Strafverteidiger übernimmt Rechtsanwalt Pott selbstverständlich auch Strafverteidigungen auf allen Gebieten des Strafrechtes einschließlich von Nebenklagen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten des Bundesrepublik Deutschland.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz!
Im Strafrecht gibt es ein breites Spektrum an Verteidigungsmöglichkeiten, dass wir zu Ihren Gunsten nutzen möchten. Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott hat sich in der Rechtsanwaltskanzlei RPP mit Sitz in Detmold auf die Strafverteidigung konzentriert und sich als Fachanwalt für Strafrecht auf das Straf- und Strafverfahrensrecht spezialisiert.
Insbesondere im Bereich des Strafrechts muss ein Rechtsanwalt schnell und konsequent für die Rechte des Mandanten eintreten; gleich ob im Fall der Strafverteidigung, der Nebenklage, des Opferschutzes oder des Zeugenbeistandes. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist für den Mandanten eine zuverlässige und kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht so wichtig wie im Strafrecht.
Gerade im Strafrecht gilt die Devise, die Rechte des Mandanten schnell, umsichtig und konsequent gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten zu verteidigen und durchzusetzen. In jedem Fall sollte sich Beschuldigte in einem Strafverfahren der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines Fachanwaltes für Strafrecht bedienen, da nur Fachanwälte für Strafrecht über nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich des Strafrechts verfügen.
Rechtsanwalt Dr. André Pott vertritt als Strafverteidiger seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht bürgt er für kompetente, schnelle und konsequente Strafverteidigung.
Verläßliche Basis für unsere Mandanten!
Fachanwalt für Strafrecht Dr. jur. André Pott bürgt für eine qualifizierte Interessenvertretung im Strafverfahren.
Die Qualität unserer Arbeit gründet sich auf eine konsequente Vertretung, jahrelange Erfahrung und Spezialisierung auf das Strafrecht, auf eine weitgehende Vernetzung und auf eine ständige Fortbildung und Qualifizierung.
Rechtsanwalt Dr. Pott ist als Fachanwalt für Strafrecht Spezialist für die Bereiche:
* Kapitalstrafsachen
* Betäubungsmittelstrafrecht
* Jugendstrafrecht
* Sexualstrafverfahren
* Wirtschaft-, Steuer- und Umweltstrafverfahren
* Computer- und Internetstraftaten
* Verkehrsstraftaten
* strafrechtliche Berufungen und Revisionen
* Strafvollstreckung und Strafvollzug
Kontakt
Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwaltskanzlei RPP Paust & Dr. Platena
Hermannstr. 1
32 756 Detmold
Tel.: 05231/ 308 14 –0
Notrufnummer: 0171 /797 13 12
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eMail: pott@rpp.de
Unser Büro befindet sich im Kaiserhof am Bahnhof
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Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung, Besitz, Einfuhr oder Handeltreiben von Drogen wie Heroin, Kokain oder Cannabis, und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.