Geschwindigkeitsübertretungen
Alle Urteile zum Thema Unfall
Im folgenden haben wir Ihnen die Urteile mit einer kurzen Inhaltsbeschreibung aufgelistet. Bitte klicken Sie jeweils auf [Urteil 1,2,3...], um den Volltext des jeweiligen Urteils angezeigt zu bekommen.
Urteil 1 Bereits der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln bei der Geschwindigkeitsübertretung dar.
Urteil 2 Eine Abstandsmessung durch Polizeibeamte in nachfolgendem Fahrzeug ist grundsätzlich verwertbar.
Urteil 3 Bei einer Videoabstandsmessung können Abstandsschwankungen unbeachtlich sein.
Urteil 4 Wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen, so kann ein sog. "Augenblicksversagen" vorliegen.
Urteil 5 Eine angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung ist selbst dann für den Verkehrsteilnehmer verbindlich, wenn diese gegen verwaltungsrechtliche Normen verstößt. Auf eine Geschwindigkeitsübertretung kann eine Ordnungswidrigkeit nicht gestützt werden.
Urteil 6 Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet als sog. Streckenvorschriftszeichen nicht schon an einer Kreuzung, sondern erst, wenn es durch ein weiteres Schild ausdrücklich aufgehoben wird.
Urteil 7 Geschwindigkeitsbegrenzungsschild durch Überholmanöver nicht gesehen.
Urteil 8 Wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund eines gleichzeitig geführten Telefonats übersehen, so kann sich nicht auf ein Augenblicksversagen berufen werden.
Urteil 9 Ist ein Geschwindigkeitsbeschränkungsschild durch einen Sattelschlepper verdeckt, so kann dem Autofahrer unter diesen Umständen nicht der Vorwurf eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung gemacht werden.
Urteil 10 Geschwindigkeitsmessungen durch Vorausfahrende Beamte unterliegen strengen Vorgaben.
Urteil 11 Es darf von der gemessenen Geschwindigkeit bei Messwerten von über 100 km/h lediglich ein Sicherheitsabschlag von 3 % abgezogen werden.
Urteil 12 Zu den Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und zur Nachtzeit.
Urteil 13 Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 116 % innerorts ist keine fahrlässigé Geschwindigkeitsübertretung mehr.
Urteil 14 Kommt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat in betracht, so muß das Gericht hierauf hinweisen.
Urteil 15 Zu den Anforderungen an eine Lichtbildvergleich.
Urteil 16 Absehen von Fahrverbot bei Gastwirt muß begründbar sein.
Urteil 17 Bestätigung der Geschwindigkeit durch den Fahrer und Messtoleranzen.
Urteil 18 Nachfahren durch ziviles Polizeifahrzeug ist zur Messung der Geschwindigkeit grundsätzlich geeignet.
Urteil 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der Tatrichter dem Rechtsbeschwerdegericht in seinem Urteil die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ermöglichen. Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen zumindest die zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Messmethode mitteilt und darüber hinaus darlegt, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind.
Urteil 20 Eingeschalteter defekter Tempomat schützt bei Geschwindigkeitsüberschreitung vor Strafe nicht.
Urteil 21 Enthält das tatrichterliche Urteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Angaben zu dem vorgenommenen Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit des Betroffenen, bedeutet das Fehlen dieser Angabe nicht, dass die Feststellungen zu der dem Betroffenen vorgeworfenen Tat als lückenhaft anzusehen sind. Ein Sonderfall, der ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigen würde, wird nicht dadurch begründet, dass der Zweck oder der Anlass einer Geschwindigkeitsbeschränkung für einen Kraftfahrer nicht ohne weiteres sofort erkennbar ist.
Urteil 22 Bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung droht Fahrverbot.
Urteil 23 Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zu Fahrverbot, weil angenommen wurde, Zusatzschilder gelten nur für LKW.
Urteil 24 Zum Verhältnis von Fahrverbot und gefährdeter wirtschaftlicher Existenz.
Urteil 25 Wann ist ein Regelfahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung anzunehmen?
Urteil 26 Fahrverbot für Arzt- Absehen vom Regelfahrverbot nicht rechtmäßig.
Urteil 27 Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen.
Urteil 28 Zum Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren bei einem sog. morphologischen Vergleichsgutachten, welches sich auf ein Beweisfoto einer Verkehrsüberwachungsanlage stützt.
Urteil 29 Geschwindigkeitsmessung durch Tachometervergleich grundsätzlich möglich.
Urteil 30 Verjährungsunterbrechung nicht durch erneute Anhörung oder Anfrage beim Verkehrszentralregister eingetreten.
Urteil 31 Zur Erkennbarkeit einer Tempo-30 Zone und zum Vorwurf der fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung.
Urteil 32 "Kombi" kann bei einer Geschwindigkeitsübertretung ein Lastkraftwagen sein.
Urteil 33 Von einem standardisierten Messverfahren kann nur dann gesprochen werden, wenn das Gerät von seinem Bedienungspersonal auch wirklich standardmäßig, d.h. in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs-/Gebrauchsanweisung verwendet wird, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch bei den ihm vorausgehenden Gerätetests. Das Gericht darf sich dem Gutachten eines Sachverständigen nicht einfach nur pauschal anschließen. Will es seinem Ergebnis ohne Angabe eigener Erwägungen folgen, müssen die Urteilsgründe die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben. Der allgemeine Hinweis auf die Ausführungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung reicht dazu nicht aus.
Urteil 34 Zu den Anforderungen eines Urteils bei einer Verurteilung wegen Geschwindigkeitsübertretung, die durch ein Nachfahren eines Polizeifahrzeuges bei Nachtzeit festgestellt wurde.Urteil 35
Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verlaufe einer Fahrt stehen auch dann zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit, wenn sie zwar in einem engen zeitlichen Rahmen stehen, jedoch in unterschiedlichen Verkehrs-situationen begangen worden und deshalb unschwer abzugrenzen sind. 25 Abs. 2a StVG findet auf Inhaber ausländischer Führerscheine keine Anwendung.
Urteil 36 Bei einem standardisierten Messverfahren drängt sich eine weitere Beweisaufnahme auf bzw. liegt diese nahe, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden.