Antwort15
Bußgeldverfahren
So läuft ein Bußgeldverfahren regelmäßig ab!
Wurden Sie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwischt, so meldet die Polizei diesen Vorgang nach Abschluß der Ermittlungen der Bußgeldbehörde. Diese bekommt dann die Akte mit sämtlichen Informationen zugesandt.
Erst jetzt haben Sie einen Anspruch darauf, Akteneinsicht zu verlangen. Dies sollten Sie auch in jedem Fall tun, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst keine Akteneinsicht verlangen könne. Dies kann nur ein Rechtsanwalt für Sie tun.
Sobald die Bußgeldbehörde Ihre Akte auf dem Tisch hat, wird Sie entscheiden, ob ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen wird oder nicht.
Erläßt die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid, so wird sie Sie zunächst anhören. Sie sollten sich zu dem Vorfall nicht einlassen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen jedoch die Angaben zu Ihren persönlichen Daten ausfüllen und den ausgefüllten Anhörungsbogen an die Bußgeldbehörde zurück schicken.
Entscheidet sich die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid zu erlassen, so wird sie den Bußgeldbescheid ausfertigen und Ihnen diesen mittels einer Postzustellungsurkunde zustellen lassen.
Sieht die Bußgeldbehörde keinen Verstoß, so stellt sie das Verfahren ein.