Rechtsanwalt Strafrecht

Antwort19

"Führen" eines Kraftfahrzeugs

Der BGH (NJW 1962, 2069) führte zu dieser Frage aus:

„Ein Fahrzeug führt im Sinne des § 316 StGB, wer selbst unmittelbar unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft in eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch einen öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten.“