Rotlichtverstöße
Rotlichtverstöße
Im folgenden haben wir Ihnen die Urteile mit einer kurzen Inhaltsbeschreibung aufgelistet. Bitte klicken Sie jeweils auf [Urteil 1,2,3...], um den Volltext des jeweiligen Urteils angezeigt zu bekommen.
Urteil 1 Der Tatrichter ist daher gehalten, sowohl das Passieren der Haltelinie als auch das Einfahren in den geschützten Bereich in den Urteilsgründen darzulegen.
Urteil 2 Festzustellende Tatsachen bei Verurteilung wegen Rotlichtverstoß, der durch eine automatische Überwachungskamera festgehalten wurde.
Urteil 3 Bei unterschiedlichen Begehungsformen bei Rotlichtverstoss muß kein richterlicher Hinweis erfolgen.
Urteil 4 Zu den inhaltlichen Anforderungen an ein Urteil wegen einem Rotlichtverstoß.
Urteil 5 Wenn Polizisten einen Rotlichtverstoß mit der Stoppuhr messen, müssen sie mehr als 0,3 Sekunden Toleranz einräumen.
Urteil 6 Zu der Frage wann bei einem Rotlichtverstoß vom Fahrverbot abgesehen werden kann.
Urteil 7 Rote Ampel "überfahren" aufgrund eines nicht vertrauten Autos rechtfertigt Absehen vom Fahrverbot regelmäßig nicht.
Urteil 8 Ein Rotlichtverstoß liegt auch beim Umfahren einer Ampelanlage vor.
Urteil 9 Leistungsfreiheit der Versicherung bei Unfall aufgrund Rotlichtverstoßes. Hier aber nicht, weil besondere Umstände vorlagen.
Urteil 10 Überfahren einer roten Ampel ist regelmäßig als grob fahrlässig einzustufen und führt regelmäßig zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung.
Urteil 11 Ein Autofahrer, der im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nimmt in Kauf, dadurch so abgelenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommt. Das Nichtbeachten eines Rotlichts wird dann i. d. R. als vorsätzlich begangen bewertet, was zur Erhöhung der Geldbuße und evtl. zur Verhängung eines Fahrverbots führt.
Urteil 12 Ohne das Einverständnis des Betroffenen darf das digitalisierte Lichtbild zu einem Vergleich mit dem Messfoto der Bußgeldbehörde zum Zwecke der Identifizierung im gegen den Betroffenen gerichteten Bußgeldverfahren nicht herangezogen werden, wenn es entgegen den zwingenden, dem Schutz von Bürgerdaten dienenden Rechtsvorschriften erhoben wurde.
Urteil 13 Rotlichtverstoß bei mehr als einer Sekunde rot. Anforderungen an Feststellungen.
Urteil 14 Bei einem Wechsel auf einen Fahrstreifen der noch nicht Rot hat, kann vorsätzlichen Rotlichtverstoß rechtfertigen.
Urteil 15 Rotlichtverstoß und Augenblicksversagen. Ein Absehen vomFahrverbot hier nicht gerechtfertigt.
Urteil 16 Ein Rotlichtverstoß bei über 1 Sekunde Rot führt regelmäßig zu einem Fahrverbot, von dem nur ausnahmsweise abgesehen werden kann.
Urteil 17 Erst vor roter Ampel angehalten und später bei Rot losgefahren spricht für Augenblicksversagen. Kein Fahrverbot.