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Anhörungsbogen bekommen. Was soll ich tun?

Anhörungsbogen

Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen. Was soll ich tun?

Einen Anhörungsbogen verschickt die Polizei an Beschuldigte oder Zeugen. Als Zeuge muss man den Anhörungsbogen wahrheitsgemäß ausfüllen, es sei denn, man hat ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Aussageverweigerungsrecht. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat man z.B. bei vielen Verwandten oder gegenüber seiner Ehefrau. Ein Aussageverweigerungsrecht hat man, wenn man sich mit seiner Aussage selbst belasten müsste.

In jedem Fall sollte man als Beschuldigter von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und sich umfassend über die Möglichkeiten informieren. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person eröffnet, liegen aus Sicht der Ermittlungsbehörden konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass vom Beschuldigten eine Straftat begangen wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist jedem Beschuldigten dringend zu raten, sich nicht (mehr) zur Sache einzulassen und sich unverzüglich durch einen Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen. Jeder Beschuldigte hat das gesetzlich verbriefte Recht, zu schweigen und sich anwaltlich vertreten zu lassen. Nutzen Sie schnellstmöglich beide Rechte!

Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf kann Sinn machen. Ob eine Einlassung zur Sache erfolgen sollte, kann aber immer erst nach Akteneinsicht und nach Überprüfung des Ermittlungsstandes durch einen Fachanwalt für Strafrecht entschieden werden.

Als Zeuge sollte man sich ebenfalls informieren, ob man wirklich aussagen muss. Nicht selten führen erst voreilige Aussagen von Zeugen dazu, dass gegen Sie oder einen nahen Angehörigen ermittelt wird.

Falls Ihnen ein Anhörungsbogen zugesandt wird, müssen Sie diesen ernst nehmen. Melden Sie sich zeitnah bei uns, damit wir mit Ihnen die Vorwürfe und das weitere Vorgehen besprechen können.

Wir werden mit Ihnen dann besprechen, was zu tun ist, Akteneinsicht beantragen, die notwendigen Schritte sofort einleiten und Sie in dieser Ausnahmesituation schnell und kompetent vertreten.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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