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Zweitmeinung

Holen Sie eine zweite Meinung ein!

Falls Sie ZWeifel haben, ob Sie richtig verteidigt werden, sollten Sie sich in jedem Fall eine zweite Meinung einholen. Das ist Ihr gutes Recht! Denn mit einem Rechtsanwalt ist es wie mit einem Arzt.

Zum einen sollten Sie einen Fachmann beauftragen und nicht irgendwen. Beauftragen Sie in Strafsachen nur einen Fachanwalt für Strafrecht.
Zum anderen müssen Sie Ihrem Strafverteidiger vollständig vertrauen können.

Ihr Strafverteidiger wird Sie durch das gesamte Strafverfahren und die ggf. anstehende Strafvollstreckung begleiten. Hierbei sind ggf. schwierige und richtungsweisende Entscheidungen zu treffen, die Ihre Zukunft oft für Jahre nachhaltig beeinflussen.

Natürlich steht zunächst die Verteidigung gegen den Strafvorwurf im Vordergrund. Es ist unter anderem zu entscheiden, ob der Mandant eine Aussage tätigen sollte oder nicht, welche Beweismittel genutzt werden können oder wie die Ausgangslage des Mandanten entscheidend verbessert werden kann. Wer bei diesen Entscheidungen seinem Rechtsanwalt nicht vertrauen kann, sollte seinen Rechtsanwalt wechseln. Sie können jederzeit den Rechtsanwalt wechseln oder sich von einem weiteren Anwalt vertreten lassen.

Ein Wechsel hat nicht unbedingt nur etwas mit der Qualifikation des Rechtsanwaltes zu tun. Teilweise passen der Mandant und der Rechtsanwalt nicht zusammen. Man spricht nicht die „gleiche Sprache“. In diesem Fall lohnt sich oft ein Anwaltswechsel. Der Mandant muss das Gefühl haben, dass sein Anwalt ihn fair, ehrlich und ausschließlich in seinem Interesse vertritt.

Achtung! Es gibt leider einige Strafverteidiger, die die Not der Mandanten ausnutzen und sich mit falschen Versprechungen viel Geld zahlen lassen. Aussagen wie, ich hole Ihren Angehörigen aus der JVA, zahlen Sie mir 5000 € Vorschuss, sollten trotz der Notsituation nicht einfach für bare Münze genommen werden. Leider versprechen Rechtsanwälte gerade in Haftsachen das Blaue vom Himmel, nur damit sie das Mandat erhalten und möglichst schnell viel Geld vom Beschuldigten bzw. seiner Familie abziehen können. Dieses Verhalten schädigte das Ansehen und das Vertrauen der Anwaltschaft. Lassen Sie sich nicht auf solche Scharlatane ein. Wir wissen, dass Beschuldigte und ihre Angehörigen sich an jeden Strohhalm klammern und daher an die Aussagen der Rechtsanwälte glauben. Dennoch sollten Sie sich zumindest eine zweite Meinung einholen. Dies spart nicht nur Geld, sondern sichert auch noch eine bestmögliche Verteidigung und schafft dauerhaftes Vertrauen. In einer belastenden Situation wie in einem Strafverfahren, müssen Sie Ihrem Anwalt vertrauen können.

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie richtig vertreten werden oder welchen Anwalt Sie beauftragen sollen, sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen gerne für eine zweite Meinung zur Verfügung!

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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