Untersuchungshaft
Untersuchungshaft und Haftbefehl
Untersuchungshaft
Die sogenannte Untersuchungshaft droht immer dann, wenn zum Beispiel eine Fluchtgefahr, eine Wiederholungsgefahr oder eine Verdunkelungsgefahr besteht. In der Praxis nehmen die Staatsanwaltschaften und die Gerichte eine Fluchtgefahr bereits dann an, wenn eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten ist. Eine Untersuchungshaft droht daher in erster Linie bei schweren Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Totschlag, Mord, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Raub etc.
Die Untersuchungshaft dauert solange an, wie der Haftgrund (zum Beispiel die Fluchtgefahr) noch besteht. Nicht selten wird die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung aufrechterhalten. In vielen Fällen können Betroffene jedoch vor der Untersuchungshaft bewahrt werden. Der Haftbefehl kann außer Vollzug gesetzt oder ganz aufgehoben werden. Im Fall einer Untersuchungshaft muss möglichst schnell gehandelt werden. Hier zählt jeder Tag, um dem Betroffenen schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft herauszuholen.
Wir können erst für Sie tätig werden, sobald Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben. Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Gespräch sofort zur Verfügung, um abzuklären, wie wir Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen helfen können.
Beschleunigungsgebot
Sobald in einer Strafsache die Untersuchungshaft vollstreckt wird, muss das Gericht die Sache vordringlich bearbeiten, um die Zeit der Untersuchungshaft möglichst kurz zu halten.
Die Untersuchungshaft ist die einschneidenste Maßnahme zu Lasten des Beschuldigten. Daher ist die Untersuchungshaft so kurz wie eben möglich zu halten.
Falls das Gericht das Verfahren daher nicht schnellstmöglich fördert, ist zu prüfen, ob der Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebotes aufzuheben ist.
Sofortige Hilfe bei U-Haft
Sollten Sie, Angehörige, Freunde oder Bekannte durch polizeilich oder staatsanwaltliche Ermittlungen belastet werden, so sollten Sie sich möglichst frühzeitig eines kompetenten Beistandes bedienen.
Nicht selten können Untersuchungshaft, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen von wichtigen Unterlagen oder vom Führerschein durch geeignete Maßnahmen abgewehrt oder zeitnah aufgehoben werden.
(Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Höxter, Blomberg)
Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold
Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.
Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert und bearbeitet in der Kanzlei sämtliche Fälle auf dem Gebiet des Strafrechts.
Die Rechtsanwaltskanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Mandanten auf jedem Rechtsgebiet mit der größtmöglichen Kompetenz zu vertreten.
Daher hat sich jeder der Rechtsanwälte auf seine Rechtsgebiete spezialisiert und zum Fachanwalt fortgebildet. Durch ständige Fortbildungen bleibt jeder Fachanwalt auf dem neuesten Stand und kann so zusammen mit jahrelanger Erfahrung auf seinem Rechtsgebiet eine optimale Vertretung gewährleisten. Zudem können die Fachanwälte bei Bedarf auf die Erfahrung und Fachkenntnisse der anderen Fachanwälte zurückgreifen.
Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.
Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.
So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold
Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414
Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de
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